GREENWASHING
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Rechtskonforme & anwenderfreundliche Nachhaltigkeits-Kommunikation auf Produktebene.

Per-se Verbote der EU-ECGT Richtlinie

Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, “klimafreundlich” oder “naturfreundlich” müssen klar erklärt und belegt sein.

Keine Eigenlabel ohne Zertifizierung

Es ist verboten, ein Nachhaltigkeitssiegel anzubringen, das nicht staatlich anerkannt ist oder offiziell zertifiziert wurde.

Die Herausforderung für alle Brand Owner

Neue EU Richtlinien verlangen von Marken, dass sie Verbrauchern rechtskonforme und produktspezifische Informationen zur Verfügung stellen. Die EU ECGT, Green Claims Directive, der Digitale Produktpass und andere Richtlinien zwingen alle Brands zur Prüfung ihrer Packaging Designs.

Gemeinsam mit unserem Partner INFO.LINK machen wir es für Inverkehrbringer von Lebensmitteln einfach, verbraucherfreundliche und rechtssichere Info-Seiten für jedes Produkt, sowie einen zukunftssicheren QR-Code für dessen Verpackung zu erstellen.

Nahezu jede Verpackung muss angefasst werden.

Jetzt loslegen und pilotieren: Nur wir bieten die Single-SKU Analyse inkl. Artwork-Anpassung (360°/Packaging) in 4 Wochen zum Einstieg. So könnt ihr euch der Herausforderung nähern, bevor ihr eine gesamte Green Claims Portfolio Analyse und den Roll-Out startet.

Schritt 1: Verstehen

FAQs, White-Papers & Case Studies zu allen wichtigen EU Richtlinien

Interaktives, praktisches Mitarbeiter-Training für Marketing-Teams

Schritt 2: Prüfen

Analyse der Green Claims relevanter SKUs entlang der neuen EU Richtlinien

Interaktiver Report mit optionalem Legal Check & Handlungsempfehlungen

Schritt 3 – Gestalten

Sicherstellung der konformen Integration von Green Claims auf Verpackung & digital

Definition einer konformen Best-in-Class Lösung für den nächsten (Re-)Launch

Styleguide (Packaging Guidelines)

Schritt 4 – Ausrollen

Ausrollen der produktspezifischen info.link Seiten von allen relevanten SKUs

Training für das Managen von allen QR-Codes & info.link Seiten über das gesamte Portfolio

Wir reden nicht nur über die Zukunft der Lebensmittelverpackung, wir gestalten sie aktiv mit euch. Wartet nicht, bis die nächste Verpackungsumstellung oder Nachbestellung ansteht. Lasst euch von uns schon jetzt den sicheren Weg in die Zukunft der Nachhaltigkeitskommunikation on Pack aufzeigen. Wir freuen uns auf eine unverbindliche Erstberatung und kostenlose Demo.

Jetzt eure Green Claims Portfolio-Analyse starten und anhand von einem konkreten Master-Artwork den ersten Schritt gehen.

MILK und info.link helfen deinem Team, die aktuellen und zukünftigen EU Richtlinien zu erfüllen, die das Teilen von produktspezifischen Umweltinformationen mit Verbrauchern verlangen.

Per-se Verbote der ECGT Richtlinie

Allgemeine Umweltaussagen
Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, “klimafreundlich” oder “naturfreundlich” müssen klar erklärt und belegt sein, z.B. müsste bei „biologisch abbaubar“ erläutert werden, dass die Verpackung z.B. innerhalb eines Monats im Heimkompost abbaubar ist.

Irreführender Gesamtanspruch
Eine Umweltaussage für das gesamte Produkt oder Unternehmen ist irreführend, wenn sie sich nur auf einen spezifischen Aspekt bezieht.

“Eigenlabel” ohne „Zertifizierungssystem“
Es ist verboten, ein Nachhaltigkeitssiegel anzubringen, das nicht staatlich anerkannt ist oder auf einem offiziellen Zertifizierungssystem basiert:
1 ➔ Steht allen Gewerbetreibenden offen
2 ➔ Anforderungen vom Systeminhaber mit Sachverständigen ausgearbeitet
3 ➔ Umgang mit Verstößen ist festgelegt (inklusive Entzug des Siegels)
4 ➔ Überwachung nach objektivem Verfahren und durch einen Dritten

CO2-neutral Claims nur auf Basis von Kompensationen
CO2-Neutralitätsbehauptungen, die nur auf Kompensationen basieren, sind irreführend; echte CO2-Einsparungen im Lebenszyklus sind nötig.

FUTURE READY
PACKAGING