Scannen für die Kreislaufwirtschaft.

Mit Corona erlebte ein alter Bekannter einen Wiederaufschwung: der bereits totgeglaubte QR-Code. Aktuell wird er auf Verpackungen noch freiwillig platziert, um dem Verbraucher Zusatzinformationen zur Verfügung zu stellen. Doch neue EU-Regelungen könnten der QR-Code Renaissance einen zusätzlichen Push verleihen.

Eine dieser Regelungen ist der Digitale Produktpass, der ab 2027 für alle in der Europäischen Union tätigen Unternehmen verpflichtend eingeführt werden soll. Dieser „digitale Zwilling“ eines Produkts soll umfassende Informationen über Herkunft, Herstellung, Nutzung und Entsorgung eines Produkts zur Verfügung stellen. Außerdem soll er Einblick gewähren in die verwendeten Materialien und chemischen Substanzen. So sollen Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette leichter fundierte und nachhaltige Entscheidungen treffen können – vor allem die Endkonsumenten.

Die transparente Kommunikation wird auch durch die ECGT-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) gefördert, die bereits in Kraft getreten ist. Sie soll zusammen mit der (noch in Verhandlung steckenden) Green Claims Directive dafür sorgen, das vage, irreführende und nicht nachweisbare Umweltaussagen nicht mehr auf Werbemedien wie Verpackungen verwendet werden dürfen. Auch hier müssen Zusatzinformationen zur Verfügung gestellt werden, die am Einfachsten in einem QR-Code gebündelt werden können.

Da ca. 75% aller EU-Produkte einen expliziten oder impliziten Green Claim haben, und 50% davon laut der neuen Regelung angepasst werden müssen, haben wir von MILK. zusammen mit unseren Partnern von Info.Link bereits heute das passende Service-Angebot für unsere Kunden dazu. Mehr dazu gibt es hier. 🙂

Unser Fazit: Ob nur zur Gesetzes-Konformität oder für gezielte Verbraucheraufklärung: der QR-Code ist zurückgekommen, um zu bleiben.