Der Green Deal bringt große Herausforderungen.

Wer nicht hören will, muss fühlen. So sieht es zumindest die EU wenn es um das Thema nachhaltige Verpackung und Verpackungskommunikation geht. Denn mit einer Reihe von Gesetzen und Richtlinien im Rahmen des europäischen Green Deals
versucht die Politik, Kreislaufwirtschaft zu fördern und Umweltverschmutzung einzudämmen. Auch die Verbraucher sollen davon profitieren – für Hersteller und Brands dagegen brechen strengere Zeiten an.

Das größte „Schreckgespenst“ ist dabei die Packaging und Packaging Waste Regulation, kurz PPWR. Während bis dato noch eine „Directive“ Vorgaben zu allen Verpackungsthemen stellte, die aber in den einzelnen Ländern individuell umgesetzt werden konnten, gilt bei der PPWR gleiches Recht für alle. Die Vorgaben werden zu Gesetzen, und auf dem gesamten EU-Markt wird man sich in Zukunft mit Mindestrezyklatanteilen, Recyclingfähigkeits-Quoten und vielen weiteren Regelungen beschäftigen müssen. Am 10. Februar 2025 ist das Gesetz offiziell in Kraft getreten, und auch wenn vieles erst ab 2030 gilt und Details noch definiert werden, sollte man lieber früher als später handeln. Wir beschäftigen uns natürlich ausführlich mit der PPWR und liefern Unterstützung bei der Anpassung von Strategie und Verpackung.

Von neuen Gesetzen betroffen ist aber nicht nur die Verpackung an sich. Auch die Kommunikation AUF und ÜBER die Verpackung muss in Zukunft angepasst werden. Verantwortlich dafür sind Gesetze im Rahmen der ECGT („Empowering Consumers for the Green Transition). Mit Inkrafttreten im März 24 und Anwendungspflicht ab September 26 schreibt sie vor, vage, irreführende und zu allgemeine Umweltaussagen zu unterlassen. Aussagen wie „grün“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ müssen spezifiziert und beweisbar werden. Noch etwas strenger geregelt wird das Ganze durch die „Green Claims Directive„, die aktuell noch in den Trilog-Verhandlungen steckt. Für die Verpackung bedeutet das, dass zahlreiche Slogans, Siegel und Werbeversprechen angepasst werden müssen. Die Spezifizierung muss auf dem gleichen Medium erfolgen und jede Umweltaussage (am besten durch unabhängige Dritte) beweisbar sein. Da dies Stand jetzt über 50% der EU-Produkte betreffen wird, haben wir auch hier schon eine Lösung dafür parat. 🙂

Unser Fazit: Die neuen Gesetze werden für die gesamte Branche zur Mammutaufgabe, da sie Umstellung und Investition in Herstellung und Verwertung erfordern. Wir finden es dennoch richtig und wichtig, diesen Schritt zu gehen, um langfristig nachhaltig zu wirtschaften.